Sonderschrift 11: Kriegsgefangenenpost und Gebührenpflicht in der britischen Besatzungszone 1945/1946
Karl-Rudolf Winkler (2026)
Band 11 der für die eingehende Bearbeitung postgeschichtlicher Themen konzipierten Reihe von Sonderschriften legt erstmals eine umfassend angelegte, sowohl in die Breite als auch in die Tiefe gehende Bearbeitung der Kriegsgefangenenpost im AM-Post-Raum vor, deren Schwergewicht und zentrales Anliegen die völkerrechtswidrige Anordnung der Gebührenpflicht für Post an Kriegsgefangene durch die britische Militärregierung vor. Die Arbeit beruht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf einer intensiven Auswertung der Dokumente in den Archiven, soweit sie sich mit dem gestellten Thema befassen, und einer sehr breit angelegten Sammlung von Bildbeispielen von Kriegsgefangenenpost.
Einleitend werden die Grundlagen dargestellt, die für das Verständnis der Kriegsgefangenenpost als besonderen Postdienst nötig sind. Dabei werden die völkerrechtlichen Bestimmungen, die Praxis vor Kriegsende und das deutsche Postrecht ebenso eingehend beleuchtet, wie die besondere Situation der Reichspost als weisungsgebundene Einrichtung im besetzten Deutschland.
Die zeitlich geordnete Darstellung der Zulassung von Post von und an Kriegsgefangene in den Sperrgebieten mit weit gehender Selbstverwaltung der Reichswehr macht den Anfang einer Darstellung der ersten funktionierenden Postkontakte und sodann der Vorbereitung von Kontaktaufnahme mit Gefangenen durch die Anschriften-Ermittlungsdienste. Deren Beginn und Weiterentwicklung auch auf die Gebiete der anderen Besatzungszonen wird anhand von zahlreichen Bildbeispielen der dafür verwendeten Postkarten nachvollziehbar gemacht. Dieser Darstellung folgt die Erläuterung der Erweiterung der Postdienste auf Brief und die für Philatelisten besonders interessante Post an Kriegsgefangene im Ausland. Einen breiten Raum nimmt auch die Zurückweisung von Postsendungen an Kriegsgefangene ein.
Als Schwerpunkt der Arbeit ist das Thema der Freimachung von Kriegsgefangenenpost angelegt, wobei alle denkbaren Möglichkeiten eingehend behandelt und durch reichliches Bildmaterial belegt werden. Auch die Freimachung von Kriegsgefangenenpost in den anderen Besatzungszonen findet vor allem unter dem umstrittenen Aspekt ausführliche Betrachtung, ob es auch dort eigene Anordnungen einer Portopflicht gab. Großen Raum nimmt die Darstellung der durch die Gebührenerhöhung am 1.3.1946 zweigeteilten Phase der Freimachungspflicht ein, in der zahlreiche teils spektakuläre Belege vorgestellt und besprochen werden, wobei für die zweite Portoperiode die Gebührenpflicht nur an 11 Tagen bestand. Eine ausführliche Befassung ist auch dem Ende der britischen Regelung gewidmet. Dem folgt die Untersuchung, welche weiteren Dienste im Postverkehr mit Kriegsgefangenen bis hin zu Paketen nach und nach möglich waren. Sendungen in besondere Zielländer und eine umfangreiche Darstellung der zahlreichen Gründe, weshalb Sendungen ihr Ziel nicht erreicht haben, sowie Fragen der Zensur bilden den Abschluss dieses Kapitels.
Das Buch endet mit einer eingehenden Darstellung der Kriegsgefangenenpost in Lager, die auch in Deutschland existierten. Ihr schließt sich ein Kapitel über die Beteiligung des Internationalen Roten Kreuzes an der Ermöglichung von Kontakten und dessen eigene Post in Angelegenheiten der Kriegsgefangenen an. Mit „Besonderheiten“ ist das Schlusskapitel überschrieben, das Randaspekte behandelt wie u.a. die sog. „Mamenko-Briefe“, die Einbindung des Vatikan in die Kontaktvermittlung und Post von Minenräumer im Ausland.
Karl-Rudolf Winkler: Kriegsgefangenenpost und Gebührenpflicht in der britischen Besatzungszone 1945/1946. Format DIN A 5, broschiert, 304 Seiten durchgehend farbig bebildert, Verkaufspreis: 24,00 € (für Arge-Mitglieder Sonderpreis 15,00 €). Erhältlich bei der Arge AM POST e.V. (www.arge-am-post.de) und bei Klaus-Dieter Kraft, Schubertstraße 17, 40724 Hilden, Tel.: 02103-334601, E-Mail: kraft@arge-am-post.d
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